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Vorsorge

MAßNAHMEN

Vorsorge-Maßnahmen und Nachfolge-Planung sind Themen, die von Privatpersonen und Unternehmern erst morgen angefasst werden – bis es dann zu spät ist. Für Notlagen zu Lebzeiten besteht für absolut jede Person Regelungsbedarf. Neben den erwähnten Einzel- oder General-Vollmachten sind zum Beispiel Checklisten für gesundheitliche Notfälle oder schriftliche Regelungen zur Absicherung von Alter und Krankheit (Betreuungsverfügung, medizinische Patientenanwaltschaft u.a.) aber auch zur Kinderpflegschaft empfehlenswert.

Haben Sie für den Notfall ein Dokument dabei, das Auskunft über Ihre Blutgruppe oder für Sie ggf. lebensnotwendige Medikamente gibt? Wer bei einem Unfall vorrangig zu benachrichtigen ist?

Wissen Ihre Angehörigen um Ihre privaten Bedürfnisse, falls Sie diese aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst formulieren können? Dabei geht es nicht nur um Geld, sondern auch um Bedürfnisse zur Erhaltung von Gesundheit und Lebensfreude – also um Lebensqualität.

Materielle Altersvorsorge - privater und/oder betrieblicher Art -, also die gesamte Palette von der gesetzlichen Rentenversicherung über Fonds-Beteiligungen, Lebensversicherungen und sonstige private Zusatzversorgungen unterschiedlichster Ausgestaltung, ist für die meisten Zeitgenossen undurchschaubar.

Dabei wird durch die steuerliche Komponente die Übersichtlichkeit noch zusätzlich erschwert. Wenn Sie negative überraschungen ausschließen wollen, sollten Sie unbedingt einen oder ggf. mehrere fachkundige Berater in die Altersvorsorge-Planung mit einbeziehen.

Für Unternehmen bedeutet Vorsorge zum einen eine Risiko-Planung, welche gegenwärtig auf wirtschaftliche Risiken des Unternehmens-Alltags ausgelegt ist sowie zum anderen ein Regelungswerk zur Unternehmens-Nachfolge, welches sich früher oder später alters- oder notfallbedingt ergeben wird bzw. ergeben könnte.

Im Rahmen der Nachlass-Planung empfiehlt sich für den Todesfall - neben der letztwilligen Verfügung bzw. dem Testament - unbedingt Bestattungs-Maßnahmen gesondert zu regeln. Da die Bestattung regelmäßig kurzzeitig nach dem Todesfall erfolgt, ist es wenig hilfreich, wenn bei einer späteren Testaments-Eröffnung völlig andere Bestattungswünsche bekannt werden. Dies gilt auch für sonstige Zukunfts-Vorgaben des Verstorbenen (ggf. erweiterte religiöse Bedürfnisse wie z. B. Gedenkgottesdienste u.a.)
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